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Felina Loelf

Risiko-Lebensversicherung

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Risiko-Lebensversicherung - Schutz für Angehörige

Mit dem Tod setzt sich wohl niemand gern auseinander. Wer andere zu versorgen hat (Kinder, Partner, Angehörige), sollte die möglichen finanziellen Folgen bedenken. Die Risiko-Lebensversicherung (auch Hinterbliebenenschutz) zahlt im Todesfall unabhängig von der Laufzeit und der Höhe der eingezahlten Beiträge die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus.

Heading home before the storm
Photographer: Juliane Liebermann | Source: Unsplash

Schadensbeispiel

Beim Erwerb eines Eigenheims nimmt eine junge Familie ein Finanzierungsrahmen in Höhe von 200.000 EUR in Anspruch. Kurze Zeit danach kommt der alleinverdienende Ehemann und Vater von 2 kleinen Kindern bei einem Autounfall ums Leben.

Damit die Familie weiterhin im eigenen Haus wohnen kann, hat der Familienvater rechtzeitig eine Risikolebensversicherung über 400.000 EUR abgeschlossen. Ca. 190.000 EUR decken die Finanzierungslücke ab, die restlichen 210.000 EUR dienen der jungen Familie als finanzielle Basis für die weitere wirtschaftliche Existenz.

Der monatliche Beitrag für den Versicherungsschutz in Höhe von 400.000 EUR belief sich auf 39, 60 EUR.

Für wen eignet sich die Risiko-Lebensversicherung?

  • Junge Familien mit hohen Belastungen und geringem finanziellem Spielraum
  • Alleinverdiener, die Ihre Familie für den schlimmsten Fall absichern wollen
  • Darlehensnehmer bei langfristigen Baufinanzierungen
  • Unverheiratete Paare, da diese keine Ansprüche auf Witwen bzw. Witwer Rente besitzen
  • Bei Selbständigen als Absicherung für Firmenkredite

Wenn der Hauptverdiener einer Familie verstirbt, ist das für die Hinterbliebenen nicht nur eine persönliche Katastrophe, sondern oft auch ein finanzielles Desaster - etwa, weil Kredite fällig werden, die bei der Familiengründung aufgenommen wurden.

Somit eignet sich die Risiko-Lebens­ver­si­che­rung besonders für junge Familien mit einem oder mehreren Kindern, die ein Haus gebaut oder gekauft haben und deshalb über kaum finanzielle Reserven verfügen. Erzielen beide Ehepartner Einkommen, kann auch eine verbundene Risiko­-lebens­ver­si­che­rung sinnvoll sein - sie zahlt beim Tod eines Partners dem Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme. Gegenüber zwei separaten Policen sparen Sie auf diese Weise etwa zehn Prozent.

Was ist versichert?

Unabhängig von der Laufzeit und der Höhe der bereits eingezahlten Beiträge, zahlt die Risiko-Lebensversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus.

Anders als eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zahlt die Risiko­-Lebens­ver­si­che­rung nur, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit stirbt. Aus diesem Grund sind Risiko­lebens­ver­si­che­rungen auch um ein Mehrfaches günstiger, als Policen mit Kapitalansammlung. Schon mit der ersten Beitragszahlung haben Sie Gewissheit, dass Ihre Familie im schlimmsten Fall gut abgesichert ist.

Was ist zu beachten?

Gesundheitsangaben werden geprüft und bewertet
Antragsteller, Versicherer und gegebenenfalls der Vermittler der Lebensversicherung erhalten jeweils eine Ausfertigung des Versicherungsantrags. Die Angaben zum Gesundheitszustand werden von einem Mediziner des Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens bewertet.

Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird der Versicherungsschein ausgestellt und dem Antragsteller zugeschickt. Mit der Zustellung der Police kommt der Lebensversicherungsschutz dann rechtlich zustande.

Vorteile der Risiko-Lebensversicherung im Überblick:

  • sofortige und weltweite Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines Tods durch Unfall oder Krankheit und somit Versorgung für die Hinterbliebenen ab der ersten Beitragszahlung
  • flexible Gestaltung des Versicherungsschutzes in Bezug auf Höhe, Laufzeit und Anpassung der Versicherungssumme
  • günstige Beiträge durch Verrechnung der Überschussbeteiligung, die an den Versicherten weitergegeben wird
  • ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Gestaltung des Versicherungsschutzes auch für 2 Personen als sog. „verbundene Versicherung“ möglich
  • Kombination mit Berufsunfähigkeitsversicherung vertraglich darstellbar
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