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Jan Gieselmann

E-Scooter richtig versichern

Kraftfahrt 4 min read
Roller Hipster

E-Scooter sollen ein neues Mobilitätsangebot für viele Städter sein. Ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen urbanen Mobilität.

Während in Metropolen rund um die Welt Menschen schon längst mit ihren E-Scootern unterwegs sind, warteten die motorgestützten Gefährte in Deutschland noch auf die letzte juristische Hürde. Die so genannte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, die heute in Kraft tritt.

Ab dem 15. Juni dürfen E-Scooter auf deutschen Straßen fahren. Welche Kennzeichen die Fahrzeuge brauchen und welche Auswirkungen dies für den Versicherungsschutz hat versuche ich Ihnen in diesem Artikel aufzuzeigen.

Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Die Möglichkeit, den Elektroroller zu versichern, hängt davon ab, ob er für den Straßenverkehr zugelassen wird. Rollerbesitzer können bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen – etwa vom TÜV oder der Dekra – eine so genannte Einzelabnahme beantragen. Diese kann unter Umständen mehrere hundert Euro kosten. Ob der Roller eine Zulassung bekommt, ist aber von Fall zu Fall verschieden: Wenn er nicht der neuen Verordnung entspricht – weil er zum Beispiel schneller als 20 km/h fahren kann – dann muss er für die Zulassung erst technisch umgerüstet werden. Für Hersteller gibt es die Möglichkeit, nach Inkrafttreten der Verordnung eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihre bereits gefertigten Roller zu beantragen.

Die Regeln

Um als Elektrokleinstfahrzeug zu gelten, muss der E-Scooter eine Lenk- oder Haltestange besitzen, über ein Vorder-, ein Rück- und ein Bremslicht verfügen sowie zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen. Eine „helltönende Glocke“ muss ebenfalls an Board sein, eine Helmpflicht gilt hingegen nicht. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines Elektro-Scooters einen Helm tragen. Auch Blinker muss der Elektro-Tretroller nicht haben, die Richtung wird wie beim Fahrradfahren per Handzeichen angezeigt.

Die elektrobetriebenen Kleinroller dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h von Personen ab dem 14. Lebensjahr ohne Führerschein gefahren werden.

E-Scooter dürfen nicht auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen. Wenn kein Radweg vorhanden ist, dann gilt – wie für Fahrradfahrer: ab auf die Straße. Einbahnstraßen in entgegen gesetzter Richtung zu befahren ist erlaubt, wenn es auch für Radfahrer frei ist.

Außerdem besteht für E-Scooter eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Da die E-Tretroller bauartbedingt häufig nicht über ausreichend Platz für einen Kennzeichenhalter wie beim Mofa bieten, wird eine Versicherungsplakette Vorschrift werden. Diese selbstklebende Vignette, ähnliche Plakette, an der Rückseite des Scooters befestigt werden.

Wer einen Elektro-Scooter ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen.

Und: Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, die der Fahrer in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlen muss.

Schäden durch Elektro-Tretroller sind zudem nicht über eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Der Grund: Der Scooter-Nutzer muss keine eigene Kraft zur Fortbewegung aufwenden. Deshalb gelten E-Tretroller als Kraftfahrzeuge. Sie lassen sich auch nicht in eine bereits abgeschlossene KFZ-Haftpflichtversicherung integrieren.

Rentner auf E-Scooter

E-Scooter-Versicherung abschließen

Mit der ab sofort abschließbaren E-Scooter-Versicherung bietet die Bayerische den aktuell preisgünstigsten E-Scooter-Tarif auf dem Markt. Bereits ab 2,29 Euro pro Monat (27,48 Euro im Jahr) erfüllen E-Scooter-Besitzer mit der neuen Police die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Mit Hilfe einer Unfallversicherung lassen sich die Folgen von eigenen Verletzungen nach einem Unfall absichern.

Die Kaskoversicherungen für die Tretroller deckt Diebstahl, Wildschäden und Feuer ab.

Der Versicherungsschutz gilt auch wenn Sie Ihren Scooter private unentgeltlich verleihen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Versicherung abgeschlossen hat.

Bei Abschluss der Versicherung bis 12 Uhr werktags garantiert die Bayerische eine postalische Zustellung der nötigen Versicherungsplakette bereits am nächsten Werktag.

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Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen. Übrigens dürfen nur Personen die E-Scooter fahren, die älter als 14 Jahre sind.

Pärchen auf Leihroller

Leiht man sich einen E-Scooter bei einer Mietfirmen, dann muss das Unternehmen den Roller versichern. Als Fahrer ist man somit geschützt, wenn man zum Beispiel einen anderen Menschen während der Fahrt verletzt oder etwas beschädigt. Was nicht automatisch versichert ist, sind eigene Schäden – also sich selbst bei einem Unfall verletzt. Dafür braucht es eine private Unfallversicherung.

Der Versicherungsschutz gilt in den Staaten der Europäischen Union, allerdings sollte man sich von seiner Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung ("Grüne Versicherungskarte") mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen. Zudem sollte man sich vor Reiseantritt erkundigen, ob im Straßenverkehr des Urlaubslandes Elektro-Scooter erlaubt sind.

Ob der E-Scooter mit in den Bus oder den Zug genommen werden darf, hängt von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab.

Tunen und Manipulationen an z. B. der Höchstgeschwindigkeit sind keine gute Idee.

Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der Kfz-Haftpflicht. Der Fahrer des E-Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner Versicherung rechnen.

KFZ-Versicherung E-Scooter