Riester-Rente - staatlich geförderte Rentenform
Die Riester-Rente ist für alle Personen eine Option, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Somit können – neben Arbeitnehmern – auch Soldaten, Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und Mitglieder der Künstlersozialkasse riestern.
Warum braucht es eine Riester-Rente?
Mittlerweile ist es Fakt, dass die gesetzliche Rente nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu erhalten. Aufgrund von Steuern, Inflation und Krankenversicherungsbeiträgen liegt die tatsächliche Rente häufig weit unter dem erwarteten Beitrag, der von der Deutschen Rentenversicherung versprochen wird. Dies unterstreicht erneut die große Bedeutung der privaten Altersvorsorge.
Die Riester-Rente eignet sich hervorragend zum Schließen der Versorgungslücke im Alter. Auch wenn das Riester-Produkt selbst gegebenenfalls nur geringe Renditen abwirft, so sichern staatliche Zulage und eventuelle Steuerersparnisse Renditen, die sich mit anderen Produkten nur sehr schwer erzielen lassen.
siehe auch: Private Rentenversicherung im Überblick
Für wen ist die Riester-Rente geeignet?
Generell können alle Personen riestern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder als Angestellte einer anderen Sozialversorgung (Knappschaft, Landwirte, Beamte usw.) pflichtig sind, d.h.
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Erziehende in Elternzeit
- Erwerbsunfähige
- Pflegende Angehörige
- Pflichtversicherte Selbstständige wie z.B. Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler, Journalisten
- Empfänger von Arbeitslosengeld I und II
- Ehepartner eines Riester-Sparers (Für Ehepaare sieht das Riester-Gesetz die mittelbare, d.h. indirekte Förderung vor. Nur ein Ehepartner muss unmittelbar zulagenberechtigt sein.)
Die Riester-Rente ist aufgrund der speziellen staatlichen Sonderkonditionen besonders für folgende Zielgruppen geeignet:
- Azubis und Studenten
- Familien mit Kind(ern)
- Singles mit Kind(ern)
- Gut verdienende Paare ohne Kind(er)
- Singles ohne Kind(er).
- Hausbauer und Eigenheimbesitz
Gerne beraten wir Sie fachkundig und erstellen eine unverbindliche Riester-Berechnung, damit Sie das optimale Riester-Produkt mit der maximal möglichen Förderung erhalten, um Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechterhalten können.
Vorteile der Riester-Rente im Überblick
- Bis zu 75% staatliche Beitragsförderung: Je geringer Ihr Einkommen oder je mehr Kinder, desto höher die staatliche Förderung
- Lebenslange Rentenzahlung
- Steuerliche Absetzbarkeit der Eigenbeiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs (Anlage Vorsorgeaufwendungen)
- Flexibler Rentenbeginn zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr
- Optionale Rentengarantiezeit: Bei Ableben vor Rentenbeginn wird alles Erspartes inkl. Überschüsse an die Hinterbliebenen ausgezahlt
- Kapitalerhaltungsgarantie: Ihre eingezahlten Beiträge sowie erhaltenen Zulagen sind Ihnen zu Rentenbeginn garantiert (Vgl. Art. 7 Abs. 1 Nr. 3 AVmG)
- Möglichkeit der Kapitalisierung: Bis zu 30% des Vertragswertes können bei Rentenbeginn ausgezahlt werden
- Berufseinsteigerbonus von 200 EUR als einmalige Zulage für Personen unter 25 Jahren
- Möglichkeit der jährlichen Rentensteigerung durch Dynamik
- Wohnriester: Das Vertragskapital kann auch vor Rentenbeginn zum Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Deutschland genutzt werden
Varianten der Riester-Produkte
Die Auswahl an Riester-Produkten am Markt ist nahezu unüberschaubar. Neben Hunderten von Tarifen sollte sich zunächst für ein Produkt, d.h. eine Anlageform entschieden werden. Für die private Altersabsicherung sind vor allem folgende drei Anlageformen interessant:
- Fondssparpläne
- Klassische Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
Sehr gerne geben wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch ausführliche Informationen zu den verschiedenen Produkten und erstellen Ihnen ihre maßgeschneiderte Riester-Berechnung. So können auch Sie optimal durch die Riester-Rente von den staatlichen Förderungen profitieren.
Warum sollte man insbesondere zum Jahreswechsel „Riestern“?
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die möglichen Zulagen und steuerfreien Beiträge zur Berechnung Ihrer persönlichen Riester-Förderung:
- € 154 Grundzulage
- € 185 je Kind/für ab 2008 Geborene € 300
- Höchstbeitrag € 2.100
Um die Grund- und gegebenenfalls Kinderzulagen zu erhalten, müssen mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (max. 2.100 EUR) in einen nach dem AltZertG gestalteten Riester-Vertrag fließen (Vergl. §§10a, 79 ff. EStG) (Abzüglich der Zulagen!).
Von € 100, die in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden, müssen i.d.R. lediglich € 50 bis € 70 aus der eigenen Tasche gezahlt werden – den Rest schießt der Staat dazu. In besonderen Fällen beteiligt sich der Staat durch direkte Zulagen und steuerliche Absetzbarkeit sogar bis zu 75% an Ihrer Altersvorsorge. Eine individuelle Riester-Berechnung lohnt sich!