Messe- und Ausstellungsversicherung- Unterwegs gut abgesichert
Um seine Produkte oder Dienstleistungen einem großen Kreis potentieller Neukunden vorstellen zu können, ist der Besuch von Messen und Ausstellungen ein häufig genutzter Weg. Für einen Messestand können je nach Ausführung schnell hohe Summen an Ausstellungsgütern und Einrichtung zusammen kommen.
An Ihrem heimischen Standort kommt Ihr Hab und Gut in der Regel nur mit einer begrenzten Anzahl von Personen in Kontakt. Auf dem Messegelände sind es ungleich mehr „potentielle Schädiger“ und auch sonst weicht die Risikosituation dort von ihrer gewohnten ab (Witterung, Lage, etc.).Der Schutz über eine spezielle Messe- und Ausstellungsversicherung empfiehlt sich daher. Nicht wenige Messeveranstalter verlangen inzwischen sogar den Nachweis, dass eine solche besteht. Hier zeigen wir, was sich hinter diesem Schutz verbirgt.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Diebstahl
Gegen Mittag befindet sich nur noch ein Mitarbeiter als Notbesetzung am Stand. Als dieser durch ein Gespräch mit einem Interessenten abgelenkt ist, nutzt ein anderer Besucher wohl die Gelegenheit und entwendet unbemerkt ein Laptop und einen kleinen Karton mit Produktmustern.
Unfall
Alles für den Messestand soll in einer Fuhre mit einem der Firmentransporter angeliefert werden. Auf der Autobahn platzt einer der Reifen. Das Fahrzeug lässt sich trotz intensiver Bemühungen des Fahrers nicht mehr kontrollieren und schaukelt sich auf, bis es zum Überschlag kommt. Die beiden Insassen kommen mit leichten Verletzungen davon. Viele Teile der Ladung (z. B. große Bildschirme, Schaukästen,…) nehmen allerdings Schaden.
Weitere Schadenbeispiele
Angerempelt
Am Messestand ist ein sehr großer Bildschirm aufgehängt, auf dem eine Präsentation in Dauerschleife abgespielt wird. Einer der Messebesucher stößt offenbar so unglücklich an das Gerät, dass sich eine der Halterungen löst. Der Bildschirm fällt auf den Fliesenboden und bricht. Ein Ersatzgerät vom Hauptsitz wird mit einem Expressdienst angeliefert.
Üble Witterung
Während der Messe zieht ein Unwetter auf. Sturmböen entwurzeln einen der Bäume am Rand der Halle. Durch ein Panoramafenster kracht dieser in den Messeraum. Regen und Wind dringen in den Messeraum ein und richten Schaden an Standelektronik und Prospektmaterial an.
Für wen ist die Versicherung?
Eine Messe- und Ausstellungsversicherung bietet sich für alle Betriebe und Freiberufler an, die sich national oder international auf Messen oder Ausstellungen präsentieren.
Was versichert die Messe- und Ausstellungsversicherung?
Versichert sind die vorhandenen Messe- und Ausstellungsgüter während der Messe und während des Hin- und Rücktransports. Die Güter müssen im Regelfall nicht einzeln benannt werden und sind in einer pauschalen Summe versichert. Neben den Ausstellungsgütern ist es möglich, auch der Messestand und die Standeinrichtung in den Versicherungsschutz einzubeziehen. Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Auch anfallende Kosten (z. B. Aufräumungskosten) fallen mit unter den Deckmantel des Versicherungsschutzes.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Versichert gelten alle Gefahren, denen die Ausstellungsgüter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Die Messe- und Ausstellungsversicherung kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden. Typische Einschränkungen des Versicherungsschutzes bestehen z. B. bei Schäden, die beim Transport oder bei Montagearbeiten geschehen. Eine Erweiterung des Schutzes ist je nach Anbieter und Tarif möglich.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch:
- Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
- Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
- Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
- Diebstahl, Veruntreuung oder Unterschlagung durch Angestellte des Versicherungsnehmers oder des Versicherten
- Kernenergie, sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
- inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit des Ausstellungsguts, Politurrisse, Leimlösungen, Rost oder Oxydation, Röhren- und Fadenbruch, Schwund, Geruchsannahme sowie Ungeziefer, Ratten oder Mäuse
- Sturmschäden an Gegenständen im Freien oder in Zelten
- Vorsatz
Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend und dient nur der beispielhaften Veranschaulichung. Je nach Anbieter und Versicherer können hier aufgeführte Schadenursachen auch mitversichert sein.
Wo gilt die Versicherung?
Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Der Versicherungswert sollte ausreichend hoch gewählt werden und die Neuwerte der Ausstellungsgüter und ggf. des Messestands sowie der Standeinrichtung beinhalten.
Sinnvolle Ergänzungen
Auslandskrankenversicherung für Ihre Mitarbeiter
Findet eine Messe im Ausland statt, raten wir, Ihre dort eingesetzten Mitarbeiter für die Dauer der Messe über eine gesonderte Auslandskrankenversicherung abzusichern. Grundsätzlich greift der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung meist auch im Ausland – allerdings nur bis zu den Abrechnungssätzen, die auch in Deutschland für eine Behandlung angefallen wären. Eine Behandlung im Ausland kann deutlich teurer sein. Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber obliegt es Ihnen, für die Behandlungskosten aufzukommen. Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko.
Gruppenunfallversicherung für Ihre Mitarbeiter
Eine Messe stellt immer eine große Belastung für die eingebundenen Mitarbeiter dar. Lange Anfahrten, ungewohnte körperliche Arbeit, der lange Messeeinsatz,… All das steigert die Unfallgefahr. Sind kleinere Blessuren noch zu verschmerzen, stellen die möglichen Folgen eines Sekundenschlafs auf der Autobahn ganz andere Probleme dar. Um Ihr Team zumindest vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls zu schützen, der bleibenden Schaden verursacht, ist eine Gruppenunfallversicherung das perfekte Instrument. Hier wird im Falle eines Falles eine vom Grad der davongetragenen Invalidität abhängige Kapitalleistung fällig. Mit dieser kann Ihr Mitarbeiter sein gewohntes Lebensumfeld der neuen Situation anpassen (z. B. Rollstuhlrampen, behindertengerechter Umbau eines PKWs, etc.).