Jagd-Haftpflicht - Ein Muss für alle Jäger
Wer in Deutschland auf die Jagd gehen will, muss nicht nur eine Jagdprüfung ablegen, sondern braucht auch eine Jagd-Haftpflicht. Schließlich kann auf der Pirsch einiges passieren: Ein Querschläger verletzt einen Spaziergänger, Ihr Jagdhund beißt einen Pilzsammler oder ein Jagdgast verletzt sich am Hochsitz. Die Jagd-Haftpflicht sichert Ihr Jagdrisiko umfassend und zeitgemäß ab. Sie kommt für den entstandenen Schaden auf und sichert Sie gegen unberechtigte Forderungen.
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Personen, die nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben möchten. Nach dem Bundesjagdgesetz ist jeder Jäger dazu verpflichtet, bei der Lösung des Jagdscheines nachzuweisen, dass er die gesetzlich vorgeschriebene Jagd-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat.
Was ist versichert?
Die Jagd-Haftpflicht deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner (soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt), ab. Durch die Versicherung werden Personen-, Sach- und daraus als Folge entstehende Vermögensschäden abgedeckt.
siehe auch: private Haftpflicht
Zusätzlich können folgende Risiken mitversichert werden:
- Risiken aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd
- aus fahrlässiger Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechtes
- als Halter (auch Abrichter und Ausbilder) von Frettchen, Beizvögeln und Jagdgebrauchshunde
- aus der Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfung
- Auslandsschäden
- aus nichtgewerbsmäßigem Wiederladen
Was ist nicht versichert?
- vorsätzliches Handeln
- strafbare Handlungen
- Ansprüche aus Wildschäden
- Schäden, die aus dem Gebrauch eines Kraft-, Luftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers entstehen