Funktionelle Invaliditätsversicherung - Ergänzung zur Unfallversicherung

Der Lebensweg hält für jeden unvorhergesehene Überraschungen bereit. Zum Beispiel kann ein plötzlicher Unfall schwere Folgen nach sich ziehen, aber auch schwere Erkrankungen können im Leben unerwartet eintreten. Die Funktionelle Invaliditätsversicherung greift, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht wirkt und die Unfallversicherung "nicht ausreicht", um finanzielle Folgen eines Unfalls abzusichern.

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Für wen ist die Versicherung?

Die Funktionelle Invaliditätsversicherung ist für jede natürliche Person zu empfehlen.

Was ist versichert?

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall, Organschädigung, eine schwere Erkrankung, Verlust von Grundfähigkeiten oder Eintritt des Pflegefalls.

Schadensbeispiele aus der Praxis

Diabetesfolge

Als Folge einer erworbenen Diabetes erkrankt ein Mann an einer diabetischen Retinopathie, die letztlich zu seiner Erblindung führt. Seine FI (Funktionelle Invaliditätsversicherung) hatte er in jungen Jahren vor der Diagnose der Diabetes abgeschlossen. Durch den Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten wird die Rentenzahlung ausgelöst. Zumindest muss er sich nun keine finanziellen Sorgen machen.

Pflegebedürftig

Mit 48 Jahren hielt sich ein junger Krankenpfleger eigentlich noch zu jung für private Pflegeergänzung. Wie in den meisten Fällen überraschte Ihn die Hirnblutung ohne Vorwarnung. Die direkten Folgen sind anhaltende Verwirrtheit, Verlust der Sprechfähigkeit und der Rollstuhl. Für seine Familie bricht eine Welt zusammen. Häusliche Pflege ist baubedingt kaum darstellbar. Die Kosten eines Pflegeheimplatzes können aus dem laufenden Einkommen der Frau nicht mit bestritten werden. Der FI-Vertrag löst auch in einem solchen Fall das Problem. Auch im Pflegefall wird die versicherte Rente fällig.

Schwarzer Hautkrebs

Eine junge Frau frönt – wie viele Ihrer Generation – gern und ausgiebig den Freuden des Solariums. Ein gebräunter Teint gilt als schön. Die Folgen sieht man in der Statistik: keine andere Form des Krebses schlägt mit so vielen Neuerkrankungen zu Buche, wie Hautkrebs. Auch bei der jungen Dame wird eine auffällige Pigmentierung entdeckt, die sich als Melanom 2. Grades herausstellt. Bedingt durch die Behandlung fällt sie für ihren beruflichen Alltag vorübergehend aus. Ihr FI-Vertrag leistet aufgrund der Krebserkrankung die versicherte Rente.

Wie lässt sich die Rentenhöhe ermitteln?

Die Rentenhöhe ist grundsätzlich innerhalb der Vorgaben des Versicherers frei wählbar. Sie sollte so hoch gewählt werden, dass die wirtschaftlichen Folgen eine Schadeneintritts ausreichend „aufgefangen“ werden können.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

Abgesichert weden kann im Regelfall immer nur eine monatliche Rente. Diese kann je nach Tarif für einen bestimmten Zeitraum oder auch lebenslang vereinbart werden. Je nach Versicherer und Tarif sind weitere Zusatzbausteine wie z. B. Sofortleistungen in einer Summe bei bestimmten Ereignissen möglich.

Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?

Diese Schadensereignisse sind regelmäßig nicht berücksichtigt:

  • Berufsunfähigkeit
  • Erwerbsunfähigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund vorübergehender, einfacher Erkrankung (z. B. grippaler Infekt)
  • Unfälle aufgrund Geistes- und Bewusstseinsstörungen (auch z. B. Trunkenheit)
  • Unfälle beim Ausüben einer Straftat
  • Krieg
  • Radioaktivität

Je nach gewähltem Tarif kann es bei den nicht berücksichtigbaren Schadenursachen Abweichungen geben.

Darüber hinaus sind bestimmte Berufe, Personen mit bestimmten Krankheiten nicht versicherbar. Auch bei den versicherten Schadenereignissen können weitere bestimmte Leistungsvoraussetzungen bestehen.

Wo gilt die Versicherung?

Die Funktionelle Invaliditätsversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.
  • Pflegezusatzversicherung: Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
  • Auslandsreisekrankenversicherung: Für alle die privat oder beruflich regelmäßig ins Ausland reisen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.