Die Berufshaftpflicht für Ärzte - Höchst individuell

Die Berufshaftpflicht für Ärzte, wie des Radiologen muss folgerichtig andere Absicherungen enthalten als die des Chirurgen, Kinderarztes, Gynäkologen oder Tierarztes. Neben den allgemeinen medizinischen Risiken müssen die Tätigkeitsrisiken versichert sein, die im jeweiligen Fachbereich entstehen. Die Berufshaftpflicht für Ärzte ist daher höchst individuell.

Ärzte handeln mit einem hohen Risiko an Fehlschlägen, die ihnen beim Umgang mit dem Patienten passieren können. Das Risiko einer Fehlberatung ist, dank des stressigen Berufsalltages, relativ hoch. Denn die Verhältnisse, in denen jeder Arzt seine Patienten mit Namen und kompletter Krankengeschichte aus dem FF kannte, gibt es heutzutage nicht mehr. Wie schnell unterlaufen einem Arzt Fehler, weil er zu viel Stress hat? Kommt es dabei zu einem erheblichen Gesundheitsproblem beim Patienten, hat dieser das Recht, den Arzt dafür zur Rechenschaft zu ziehen.
Photographer: Hush Naidoo | Source: Unsplash

Was ist versichert?

Die Berufshaftpflicht für Ärzte sichert Sie als Mediziner gegen Forderungen Dritter ab, die in Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen.

Das gilt für:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Welche Deckungssummen gelten?

So verschieden die ärztlichen Tätigkeiten sind, so verschieden sind die Deckungskonzepte für die Arzthaftpflicht.

Die Berufshaftpflicht für Ärzte ist für niedergelassene und freiberufliche Mediziner gesetzlich verankert. Angestellten Ärzten wird sie dringend empfohlen, beziehungsweise ist für freiberufliche ärztliche Nebentätigkeiten Pflicht. Ärzten, die nicht ausreichend haftpflichtversichert sind, kann die Approbation entzogen werden. Das geht aus der Bundesärzteversorgung hervor, die im Zuge des erneuerten Patientenrechts 2013 überarbeitet wurde.

Die empfohlene Abdeckung ist gesetzlich geregelt und in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit. Fordern Sie deshalb einen persönlichen Vorschlag nach Ihren Vorstellungen an.

Hinweise

Ärzte mit älteren Policen in der Berufshaftpflicht sollten prüfen, ob die Deckungssummen noch den Erfordernissen in ihrem medizinischen Fachgebiet entsprechen.

Assistenzärzte und Ärzte in der Ausbildung sind teilweise über ihren Arbeitgeber hinreichend haftpflichtversichert. Anderenfalls gibt es maßgeschneiderte Angebote, zum Teil schon für weniger als 100 Euro im Jahr.

Angestellte Ärzte benötigen gerade bei nebenberuflichen Tätigkeiten eine Ärztehaftpflicht - auch um eventuell unberechtigte Schadenersatzforderungen juristisch abzuwehren.

Welche Leistungen sind versichert?

Das Leistungsspektrum richtet sich nach dem jeweiligen Fachgebiet. Bei pauschalen Arzthaftpflichtversicherungen besteht die Gefahr, dass sie keine bedarfsgerechte Abdeckung der Risiken enthalten. Wir vermitteln daher persönliche Versicherungsvorschläge.

Folgende grundlegende Fehler sind versichert:

  • Behandlungsfehler (zum Beispiel die Operation am falschen Organ)
  • Aufklärungsfehler (zum Beispiel das Versäumnis, die Einwilligungserklärung des Patienten einzuholen)
  • Dokumentationsfehler (zum Beispiel der Verlust einer Patientenakte, auf der die erfolgreiche Weiterbehandlung beruht)
  • Organisatorische Fehler (zum Beispiel Komplikationen bei der Genesung nach dem Versäumen eines wichtigen Termins)

Der Einschluss der folgenden Leistungen gilt im Rahmen ausreichender Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden als besonders wichtig:

  • erweiterter Strafrechtsschutz, auch bei Forderungen oberhalb der Deckungssumme
  • Mitversicherung weiterer Praxisstandorte
  • Mitversicherung angestellter Fachärzte, möglichst unbegrenzt
  • Nachhaftungsversicherung bei Berufsaufgabe, möglichst unbegrenzt
  • Schutz bei Behandlungsfehlern oder Erste-Hilfe-Leistungen auch im Ausland