Minijobrente - Das betriebliche Altersvorsorgekonzept für Ihre 450-€-Kräfte
Geringfügig Beschäftigte haben in der Regel aufgrund ihres geringen Einkommens wenig Möglichkeiten, für das Alter eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. In der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben sie aufgrund des geringen Einkommens jedoch nur sehr geringe Altersversorgungsansprüche.
Gleichzeitig wäre es für viele Unternehmen wünschenswert, wenn ihre "geringfügig Beschäftigten" etwas mehr arbeiten könnten, ohne ihren Status der Sozialabgabenfreiheit zu verlieren.
Eine Lösung hierfür bietet das rechtssicher zertifizierte Versorgungskonzept der "Neuen Minijobrente", welches eine Hartz-IV geschützte, unverfallbare Altersvorsorge für die Zielgruppe der geringfügig Beschäftigten ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand für den Beschäftigten aufbaut.
Gleichzeitig werden für Sie als Arbeitgeber durch dieses Versorgungskonzept die Lohnkosten um ca. 7% gesenkt und die Produktivität Ihrer Mitarbeiter um 25 % gesteigert. Die Grundidee der Minijobrente besteht darin, dass der Beschäftigte mit seinem Arbeitgeber eine geringe Arbeitszeiterhöhung vereinbart und der Arbeitgeber im Gegenzug statt einer Lohnerhöhung einen Minijobrentenbeitrag, der nicht zusätzlich mit Lohnnebenkosten belastet ist, in eine betriebliche Altersversorgung investiert.
Wie funktioniert die Minijobrente
Wenn Ihre Anstellung als geringfügig Beschäftigter Ihr einziges Beschäftigungsverhältnis ist, steht Ihnen für die Durchführung der Minijobrente die so genannte Direktversicherung zur Verfügung. Dabei schließt Ihr Arbeitgeber einen Versorgungsvertrag für Sie ab. Die Beiträge für diesen Versorgungsvertrag sind abgabenfreie Bestandteile Ihres Lohns.
Wenn Ihr Minijob oder Midijob als zweites oder weiteres Beschäftigungsverhältnis zählt, steht Ihnen für die Durchführung der minijobrente die Unterstützungskasse zur Verfügung. Bei einer Unterstützungskasse handelt es sich um eine rechtlich selbständige Einrichtung, die Versorgungsleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für Unternehmen sicherstellt.
Grundsätzlich gilt:
- Sofort ab Beginn steht Ihnen der Wert der Versorgung unverfallbar zu
- Die minijobrente ist betriebliche Altersversorgung und kann grundsätzlich in jedem Beschäftigungsverhältnis fortgeführt werden.
Vorteile für den Arbeitnehmer:
- eine sichere, sofort unverfallbare Altersversorgung
- Ihr sozialversicherungsrechtlicher Status als geringfügig Beschäftigter (Mini- oder Midijobber) bleibt unberührt
- keine zusätzlichen finanziellen Belastung – Sie investieren lediglich Zeit für Ihre Altersvorsorge
- Bei Statuswechsel können Sie die Versorgung fortführen
- Eine Fortführung bei Arbeitgeberwechsel ist in der Regel möglich
- Guthaben und Versorgungsansprüche sind Hartz IV-sicher und nicht pfändbar
- Arbeitgeber profitiert von der Minijobrente
Vorteile für den Arbeitgeber:
- Lohnkosten werden durch die sich aus der Minijobrente ergebende Sozialabgabenersparnis gesenkt
- Produktivität Ihrer Mitarbeiter steigt
- besonders förderungswürdige Mitarbeiter können enger und nachhaltiger an das Unternehmen gebunden und zusätzlich unterstützt werden
- die Minijobrente positioniert Sie als sozial verantwortungsbewussten Arbeitgeber
Das Konzept der Minijob bAV
Der Minijobber behält seinen Status und kann sich trotzdem eine Altersrente sichern. Initiator hierfür ist der Verein zur Förderung des Handels, Handwerks und der Industrie e. V. (VFHI e. V.).
Ohne Einkommensverzicht kann bei diesem Konzept, durch eine leichte Erhöhung der Wochenarbeitszeit,eine Rente gesichert werden. Anstatt einer Lohnerhöhung wird der Mehrbetrag im Rahmen der Entgeltumwandlungin eine Direktversicherung investiert, die der Arbeitgeber für den Minijobber abschließt.
Dieses spezielle Versorgungskonzept bietet die Möglichkeit, für Minijobber eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen.
Dabei profitiert auch der Arbeitgeber: Er übernimmt soziale Verantwortung, steigert die Motivation der Mitarbeiter und erhöht darüber hinaus Flexibilität und Produktivität.
Aus Zeit wird die Minijobrente
- Der Minijobber arbeitet einige Stunden im Monat länger
- Das entsprechende Entgelt zahlt der Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei* in eine Direktversicherung ein
- Arbeitnehmer müssen für die Altersvorsorge keine Mehrkosten aufwenden und haben die Möglichkeit, ihre Altersrente deutlich zu erhöhen.