Was ist die Direktversicherung der betrieblichen Altersvorsorge?

Bei der sogenannten „Direktversicherung“ handelt es sich in Deutschland um ein Altersvorsorgeprodukt, das ein Arbeitgeber für einen seiner Arbeitnehmer bei einer in Deutschland zugelassenen Versicherung beantragt. Die Direktversicherung ist somit eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge. Die Direktversicherung kann in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Lebensversicherung vom Arbeitgeber abgeschlossen werden. Er kann ebenso eine Rentenversicherung als Direktversicherung auswählen.

Lohnenswert bei Arbeitgeber-Prämien

Für Arbeitnehmer lohnt sich diese Form der betrieblich geförderten Altersvorsorge vor allem dann, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Prämien trägt.

Abgrenzung zum direkten Versicherungsabschluss

Der Begriff „Direktversicherung“ wird in Deutschland häufig mit dem Abschluss einer Versicherung ohne Außendienst konnotiert. Es handelt sich dabei um Versicherungen, die über das Internet oder telefonisch direkt bei einer Assekuranz abgeschlossen werden. Deshalb werden diese Unternehmen auch als Direktversicherer bezeichnet. Gängige Direktversicherungen in dem hier genannten Sinne sind Kfz-Versicherungen oder Privathaftpflichtversicherungen.

So funktioniert eine Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Versicherung ab. Er sucht das passende Produkt für seine Angestellten aus. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer Vorschläge einbringen. Bei Direktversicherungen besteht die Wahl zwischen folgenden Versicherungsprodukten:

  1. Kapitallebensversicherung
    In diesem Fall wird Geld in eine Lebensversicherungspolice eingezahlt, von der Versicherung angelegt und zu einem festen Termin im Rentenalter ausgezahlt. Möglich ist auch die Auszahlung in Form einer monatlichen Zusatzrente. Die angestrebte Versicherungssumme wird im Vorfeld festgelegt und vom Versicherer garantiert. Verstirbt der Versicherungsnehmer vor diesem Stichtag, erhalten seine Hinterbliebenen einen Betrag in Höhe der Versicherungssumme.
  2. Rentenversicherung
    Hierbei handelt es sich um eine private Rentenversicherung, in die eingezahlt wird. Der Arbeitnehmer erhält die monatlichen Rentenzahlungen, sobald er in den Ruhestand wechselt.
  3. Fondsgebundene Lebensversicherung
    Bei der fondsgebundenen Variante der Lebensversicherung werden Fondsanteile gekauft, deren Erträge schließlich mit den Sparbeiträgen zu einem festen Zeitpunkt oder im Todesfall des Arbeitnehmers an Hinterbliebene ausgezahlt werden.
  4. Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Unfallversicherungen
    Diese Versicherungsprodukte können ebenfalls als Direktversicherung dienen, wenn sie mit einer Lebensversicherung oder eine Prämienrückgewähr kombiniert werden.

Wer zahlt die Beiträge

Die Beiträge für das gewählte Versicherungsprodukt können vom Arbeitgeber allein oder anteilig getragen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine Policen in Form einer „Entgeltumwandlung“ selbst bezahlt. In diesem Fall fließt ein Teil seiner Einkünfte sofort in die Direktversicherung.

Für wen ist die Direktversicherung von Vorteil?

  • Für Unternehmen: Von der Direktversicherung profitieren vor allem kleinere Unternehmen, die keine eigene Pensionskasse oder -fonds führen. Wenn sie ihre Arbeitnehmer mit einer Direktversicherung absichern, werden die Beträge direkt vom Bruttolohn abgezogen. Auf diese Weise müssen Unternehmen weniger Steuern und Sozialabgaben bezahlen.
  • Für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer profitieren besonders von der Direktversicherung, wenn die Beitragszahlung vom Arbeitgeber mindestens in der Höhe der eingesparten Sozialbeiträge oder ganz bezuschusst wird. Zugleich sollten die Kosten für den Versicherungsvertrag möglichst gering sein, damit der Arbeitnehmer weniger Abzüge hat. Von Vorteil ist die Direktversicherung außerdem für privat Krankenversicherte, da sie später bei der Auszahlung der Versicherungssumme keine Sozialabgaben leisten müssen. Lohnenswert ist die Direktversicherung außerdem dann, wenn Arbeitnehmer selbst keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abschließen können, die Direktversicherung jedoch aus einer BUV mit Beitragsrückgewähr besteht oder die BUV mit einer Kapitallebensversicherung kombiniert wird.
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Minijobber von Direktversicherung ausgeschlossen

Eine Direktversicherung ist nur für hauptberufliche Arbeitnehmer möglich. Minijobber haben keine Möglichkeit, von dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge zu profitieren.

Kündigung der Direktversicherung

Wenn sich Arbeitnehmer für eine Direktversicherung entscheiden, sind sie an den Vertrag gebunden und können ihn in der Regel nicht vorzeitig kündigen. Bei finanziellen Engpässen ist lediglich der Antrag auf Beitragsfreiheit möglich.

Was passiert beim Wechsel des Arbeitgebers?

Wenn ein über die betriebliche Altersvorsorge direktversicherter Arbeitnehmer den Arbeitsplatz wechselt, kann er den neuen Arbeitgeber um die Fortführung des Vertrags bitten.

Allerdings besteht die Möglichkeit, dass eventuelle Gebühren erneut gezahlt werden müssen sowie ausgehandelte Rabatte zwischen ehemaligem Arbeitgeber und Versicherung entfallen. Darüber hinaus ist es für den Arbeitnehmer nach einem Wechsel auch möglich, die Versicherungspolice privat weiter zu bezahlen.

Kosten und Nutzen

Die Beitragshöhe für die Direktversicherung richtet sich nach dem gewählten Produkt und der darin gewählten Versicherungssumme. Was der Versicherungsnehmer letztlich bezahlen muss, hängt außerdem davon ab, wie viel der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge beisteuert.

Jeder Angestellte kann grundsätzlich vier Prozent seines Bruttogehalts direkt durch Entgeltumwandlung in eine Versicherungspolice einfließen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeit sozialversicherungspflichtig ist.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der monatlich 3.000 Euro brutto verdient, hat die Möglichkeit, jeden Monat 120 Euro davon in die Direktversicherung einzuzahlen.

Vorteile der Direktversicherung für den Arbeitnehmer

  • Zusätzliche Form der Altersvorsorge für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
  • Geförderte Altersvorsorge durch den Arbeitgeber
  • Automatische Entgeltumwandlung ist praktisch
  • Steuerersparnis für Spitzenverdiener und Privatversicherte
  • Eingezahltes Geld ist auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sicher

Nachteile für den Arbeitnehmer

  • Keine Kündigung, sondern nur Beitragsfreistellung möglich
  • Auszahlung erst im Rentenalter möglich
  • Mögliche finanzielle Verluste bei Wechsel des Arbeitgebers
  • Gesetzlich Versicherte müssen bei Auszahlung Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen (bis zu 20 Prozent des ausgezahlten Kapitals)
  • Volle Versteuerung der Einkünfte ab 2040
  • Lange Bindung
  • Arbeitgeber entscheidet in letzter Instanz über Versicherungsprodukt
  • Durch Entgeltumwandlung sinkt das Nettoeinkommen und somit sinken auch die späteren Rentenansprüche

Vorteile der Direktversicherung für den Arbeitgeber

  • Einfache Form der betrieblichen Altersvorsorge, die Arbeitgeber seit 2002 anbieten müssen
  • Mögliche Steuerersparnisse
  • Einsparung von Sozialabgaben
  • Versicherungsverträge können bei Betriebswechsel alter Mitarbeiter auf neue Mitarbeiter übertragen werden
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Keine eigene Rentenkasse nötig

Nachteil für den Arbeitgeber

  • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand bei der Lohnabrechnung

Das Abschlussdatum der Direktversicherung ist wichtig

Seit dem 1. Januar 2005 gelten andere Konditionen für die betriebliche Altersvorsorge.

Vertragsabschluss vor 1. Januar 2005

  • Beiträge sind nach § 40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bis zu 1.752 Euro pro Jahr pauschal mit 20 Prozent zu versteuern.
  • Bei einer Arbeitgeberfinanzierung sind die Beiträge sozialversicherungsfrei.
  • Bei einer Entgeltumwandlung sind Beiträge sozialversicherungspflichtig.
  • Kapitalauszahlungen sind steuerfrei.
  • Rentenzahlungen werden nach § 22, Nr.5 des EStG mit dem Ertragsanteil versteuert.
  • Auf die Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung müssen Sozialversicherungsbeiträge für einen Zeitraum von zehn Jahren entrichtet werden.
  • Im Todesfall kann das Kapital an jede beliebige Person ausgezahlt werden.

Vertragsabschluss nach 1. Januar 2005

  • Beiträge sind nach § 3, Nr. 63 des EStG bis zu vier Prozent zur Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung steuerfrei und sozialversicherungsfrei.
  • Keine Unterscheidung zwischen Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerfinanzierung.
  • Es sind zusätzliche Einzahlungen von 1.800 Euro in die Direktversicherung steuerfrei möglich.
  • Bei Kapitalabfindung gibt es keine Steuerfreiheit mehr.
  • Bezugsberechtigte im Todesfall des Versicherungsnehmers können nur Ehepartner, ehemalige Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder, Lebensgefährten oder Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften sein.
  • Personen außerhalb der genannten Personengruppen erhalten im Todesfall ein Sterbegeld, das auf maximal 8.000 Euro begrenzt ist.

Versteuerung

Während der Einzahlphase sind Beitragszahlungen bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und abgabenfrei. Steuerfrei sind darüber hinaus zusätzlich 1.800 Euro pro Jahr, die in die Direktversicherung eingezahlt werden. Allerdings sind diese Kosten nicht von der Sozialabgabenpflicht befreit.

Wird das Kapital aus einer Direktversicherung ausgezahlt, müssen gesetzlich Versicherte neben Steuern auch Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge davon bezahlen. Privat Versicherte sparen bei einer Auszahlung die Sozialabgaben.

Ab dem Jahr 2040 müssen alle Einkünfte im Alter zu 100 Prozent versteuert werden. Hierzu zählen auch Einkünfte aus Direktversicherungen.