Bauherren-Haftpflicht - Verantwortung übernehmen als Hausbauer

Beim Neubau des Eigenheims kann viel pas­sie­ren. Als Bau­herr tragen Sie die volle Ver­ant­wor­tung für die Bau­stelle. Passiert ein Unfall, haften Sie mit Ihrem ganzen Ver­mögen. Die Höhe der geforderten Schadensersatzzahlungen kennt dabei nach oben hin keine Begrenzung. Damit sich die Realisierung des Traums vom Eigenheim also nicht zu einem finanziellen Albtraum entwickeln kann, ist der Abschluss einer Bauherren-Haftpflicht unverzichtbar.

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Schadensbeispiele aus der Praxis

Die Dachbalken

Die Dachbalken werden geliefert und an der Grundstücksgrenze abgeladen. Ein Teil der Balken ragt auf den anliegenden Radweg. Ein Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit übersieht in der Morgendämmerung die Gefahr, stürzt und verletzt sich.

Der Bagger

Sie lassen das alte Gebäude auf dem Grundstück abreißen. Der Bagger kommt beim Drehen aufs Nachbargrundstück. Die Schaufel drückt eine Fichte um und demoliert den angrenzenden Wintergarten.

Verletzung

Ein paar Nachbarn helfen am Wochenende beim Bauen mit. Einer mauert eine Innenwand hoch. Während des Arbeitens fällt ihm ein Stein auf den Fuß und quetscht den Zeh. Der Nachbar muss vom Notarzt behandelt werden.

Für wen ist eine Bauher­ren­-Haft­pflicht sinn­voll?

Die Bauherren-Haftpflicht ist ein Muss für alle, die ein neues Eigenheim oder Mehrfamilienhaus bauen. Aber auch Hauseigentümer, die größere Umbauten wie beispielsweise die Aufstockung planen, benötigen diese Versicherung. Ebenfalls ist die Absicherung sinnvoll, wenn grundlegende Sanierungen oder Modernisierungen geplant sind: zum Beispiel, wenn Sie ein altes Haus mit einer Wärmedämmung ausstatten, eine neue Heizanlage einbauen lassen, die erneuerbare Energien nutzt, einen Seitenflügel errichten oder ähnliche große Bauvorhaben.

Bei "kleineren" Bauprojekten, wie der Renovierung des Wohnzimmers reicht die private Haftpflichtversicherung aus. Sie deckt in der Regel Bausummen bis 50.000 Euro ab.

siehe auch: Private Haftpflicht

Welche Schäden sind u.a. versichert?

Personenschäden: Dazu gehören alle Kosten, die aufgrund von Verletzungen, Invalidität oder Tod des Geschädigten entstehen, beispielsweise medizinische Behandlungskosten, therapeutische Maßnahmen und solche zur Rehabilitation, Umschulungsmaßnahmen, dauerhafte Rentenleistungen oder ähnliches.

Sachschäden: Damit sind alle Schäden an Gegenständen und sonstigen Dingen im Eigentum des Geschädigten gemeint. Ersetzt werden zum einen die Kosten für die Reparatur, beispielsweise eines beschädigten Fahrrads. Bei einem Totalschaden ersetzt die Bauherren-Haftpflicht in der Regel den Zeitwert des Gegenstandes.

Vermögensschäden: Darunter werden zumeist Folgeschäden eingeschlossen sowie Zahlungen wegen Verdienst- oder Nutzungsausfalls. So kann der Geschädigte neben den Reparaturkosten der Bauherren-Haftpflicht gegenüber auch die Kosten für einen Mietwagen geltend machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sein Auto durch einen umfallenden Bauzaun beschädigt wurde und mehrere Tage in die Werkstatt zur Reparatur muss

Welche Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden, die durch Nutzung eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeug entstanden sind
  • Veränderung des Grundwasserspiegels
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Gegenständen
  • Geldstrafen und Bußgelder

Versicherungslücken mit Zusatzversicherungen schließen

Um die erwähnten Versicherungslücken schließen zu können, müssen unter Umständen zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden. Als besonders sinnvoll gelten dabei folgende Produkte:

  • Bauleistungsversicherung: Schäden am Bauwerk, die unvorhersehbar auftreten, können durch eine Bauleistungsversicherung abgesichert werden. Dabei ist es irrelevant, ob die Gefahrtragung beim Bauherrn oder Bauunternehmer lag. So fallen in den Versicherungsumfang u. a. Schäden, die durch Sturm, Leitungswasser, höhere Gewalt oder Vandalismus verursacht wurden. Ebenfalls übernommen werden Kosten für Beschädigungen von nicht mehr festzustellenden Personen, den Diebstahl bereits eingebauter Elemente sowie Glasschäden.
  • Bauhelferunfallversicherung: Wenn Freunde und Verwandte auf der Baustelle mithelfen, sind diese in der Regel über die Bauberufsgenossenschaft versichert. Allerdings ist der Bauherr verpflichtet, diese dort vorher zu melden. Kommt es während dieses Freundschaftsdienstes zu einem Unfall, so trägt die Genossenschaft die unfallbedingten Behandlungskosten. Gegebenenfalls können zudem gesetzliche Invaliditätsansprüche durchgesetzt werden. Da diese jedoch nicht immer geltend gemacht werden können, sollten Bauherren zusätzlich eine private Bauhelferunfallversicherung abschließen.